Jahresabschluss nach Steuer– und Handelsrecht

Steuer– und handelsrechtliche Gestaltungsspielräume optimal nutzen

Der Jahresabschluss stellt mehr als nur eine lästige Plicht gegenüber dem Finanzamt dar. Er ist als eine Art Visitenkarte, ein wichtiges Instrument für Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank, ein Aushängeschild des Unternehmens gegenüber Dritten.

Darüber hinaus zeigt ein umfassender Jahresabschluss auch eventuell vorhandene Schwachstellen und Verbesserungspotenziale auf und kann somit zur Basisanalyse und Planungshilfe für das anstehende Geschäftsjahr heran gezogen werden. Demnach erhalten Sie von mir bei Bedarf neben dem von mir erstellten detaillierten Jahresabschluss auch Handlungsempfehlungen für die Zukunft.

Meine Leistungen auf diesem Gebiet beinhalten u.a.:

· Jahresabschlüsse für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht

· Erläuterungsberichte

· Eröffnungsbilanzen

· Sonderbilanzen

· Zwischenabschlüsse und Abschlüsse für interne Zwecke

· Ergänzungsbilanzen

· Auseinandersetzung- und Liquidationsbilanzen

· Planbilanzen

· Anhang und Lageberichte

· Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

 

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