Finanzbuchhaltung ist mehr als die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Innerhalb der Finanzbuchhaltung ist es wichtig, nach dem aktuellen Steuerrecht zu arbeiten. Die Finanzbuchhaltung ist u.a. eine wichtige Grundlage des Steuerberaters bei der betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Beratung. Um z.B. bei Betriebsprüfungen böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Finanzbuchhaltung von einem steuerrechtlich versierten Berater durchgeführt werden. Viele steuerrechtliche Wahlrechte werden über Buchungen ausgeübt, die zeitnah erfolgen müssen. Vermeidbare Fehler fallen hierbei oft zu spät auf und können zu hohen Kosten führen. Eine qualitativ hochwertige Finanzbuchhaltung mit größtmöglichem steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Nutzen ist daher von größter Bedeutung für Ihr Unternehmen.

Im Bereich der Finanzbuchhaltung biete ich unter Beachtung der sich stetig ändernden handels– und steuerrechtlichen Vorschriften u.a. folgende Leistungen an:

· Neueinrichtung von Buchhaltungen

· Aufbereitung von Buchungsbelegen (Belegprüfung)

· Kontieren von Belegen (Belegzuordnung)

· Verbuchen von laufenden Geschäftsvorfällen

· Die im Rechnungswesen notwendige Organisation

· Standard-, Branchen- und individuell aufgebaute Kontenrahmen

· Offene Postenbuchhaltung

· Debitoren– und Kreditorenbuchhaltung

· Mahnwesen

· Umsatzsteuervoranmeldungen

· Dauerfristverlängerungen

· Betreuung im Betrieb geführter Buchhaltungen

· Einarbeitung von Mitarbeitern

 

Auch diese Leistung wird auf der Basis des marktführenden Softwareanbieters Datev erbracht, in dessen Rechenzentrum Ihre Daten zehn Jahre gespeichert werden. Die Speicherung erfüllt selbstverständlich die Voraussetzungen der GDPU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).

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Finanzbuchhaltung

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