Die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Bei einer Gründung, d.h. für das Jahr der Betriebseröffnung, muss der voraussichtliche Gesamtumsatz realistisch geschätzt werden. Im Gründungsjahr ist allein auf den voraussichtlichen Gesamtumsatz des laufenden Kalenderjahres abzustellen, der inklusive Umsatzsteuer 22.000 EUR nicht übersteigen darf.

Ansonsten gilt, wenn:

  • der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 EUR gewesen ist und
  • der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern im laufenden Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 EUR sein wird,

muss grundsätzlich keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Jedoch besteht dann auch nicht die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen. Sollten Sie jedoch über einem Jahresumsatz von 22.000 EUR kommen, werden Sie zwangsläufig im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, Sie sind zur Regelbesteuerung verpflichtet. Wegen der Versagung des Vorsteuerabzugs kann sich die Sonderregelung für Sie als Kleinunternehmer ungünstig auswirken. Das Gesetz räumt Ihnen daher die Möglichkeit ein, auf die Sonderregelung zu verzichten und die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften zu wählen. An diese Verzichtserklärung sind Sie 5 Jahre gebunden. Was unter den Gesamtumsatz fällt und ob eine Verzichtserklärung für Sie sinnvoll ist, kann ich Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern. Zu Beginn der Selbständigkeit erfolgt die Ausübung des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung im Rahmen des Ausfüllens des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung gegenüber dem Finanzamt. Da Sie gerade mit dem Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens wichtige Weichen für Ihre Zukunft als steuerpflichtiger Unternehmer stellen und bestimmte Angaben weitreichende, auch negative Folgen bewirken können, ist es entscheidend zu wissen, worauf im Einzelnen zu achten ist. Als Diplom Kaufmann und Steuerberater mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Unternehmensgründungen bin ich Ihnen gerne auch hierbei behilflich.

Sollten Sie spezielle Fragen zu diesem Thema haben, können wir diese gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.