Handwerkern und Bauunternehmern werden viele bürokratische Herausforderungen abverlangt

Diese Herausforderungen zu bewältigen kostet Zeit und damit Geld. Das Team der Steuerkanzlei Irmer hilft Ihnen Zeit zu sparen, indem wir Ihnen Arbeit abnehmen. Wir kümmern uns um alle steuerrechtlichen Belange im Bereich des Bauwesens. Als Grundlage für die Jahresabschlusserstellung erledigen wir Ihre Baufinanzbuchhaltung mit den speziell auf das Bauwesen zu berücksichtigenden Besonderheiten. Dieses wiederum bildet die Grundlage für eine mögliche Finanzanalyse und Finanzplanung. Die für Sie notwendige Baulohnabrechnung erledigen wir in unserem Hause selbst und nicht, wie oft durchgeführt, durch einen externen Anbieter.

Anschaffungsnahen Herrstellungskosten

Steuerminderung bei Erhaltungsaufwendungen mit Abgrenzung zu anschaffungsnahen Herrstellungskosten

Risiken bei der Rechnungserstellung

§ 13 b UStG und Bauabzugsteuer bei nicht vorliegender Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt

Baulohnabrechnung

Baulohnabrechnung ist durch besondere Vergütungsbestandteile eine komplexe Angelegenheit