Wald mit See

Der Jahresabschluss - das Herzstück der Finanzbuchhaltung

Am Ende steht die Jahresabschlussbesprechung. Dabei erfahren Sie, wie Ihre Zahlen zu interpretieren sind und welche Handlungsempfehlungen sich daraus ableiten lassen. Die Jahresabschlussbesprechung mit Erläuterung Ihrer Unternehmenszahlen bzw. Ihrer KPI's erfolgt virtuell auf Ihrem Bildschirm. Sie erhalten die von uns erstellten Arbeitspapiere in digitaler Form. So können Sie nach Jahren die Entwicklung Ihres wirtschaftlichen Erfolgs nachvollziehen.

Hier schauen wir gemeinsam die Veränderung der Kennzahlen an. Unser Ziel ist es, dass Sie die Kennzahlen verstehen und wir gemeinsam Handlungsempfehlungen zur Optimierung Ihres Unternehmens erarbeiten. Lassen Sie sich von den Potentialen Ihres Unternehmens überraschen.

Welche Schritte vorher und nachher erfolgen, können Sie hier nachlesen:

Vorgehensweise beim Erstellen des Jahresabschlusses

Die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang) zum Ende des Geschäftsjahres erfolgt aus den aus den von der Steuerkanzlei Irmer geführten Büchern; bei Erstellung der Buchhaltung durch den Mandanten aus den vom Unternehmer geführten Büchern. Eingang in die Abschlussarbeiten finden darüber hinaus die digitalen Buchungsbelege und Bestandsnachweise sowie die Auskünfte des Unternehmers. Die Entwicklung des Jahresabschlusses erfolgt nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte und nach gesetzlichen Vorgaben. Dabei wird rechtlich zulässiges ausgeschöpft.

Aufstellungsfristen für den Jahresabschluss

Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ist von den gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen ist. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch) dürfen den Jahresabschluss auch später aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres. In der Unternehmenskrise darf die gesetzliche Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht ausgeschöpft werden; vielmehr ist von einer verkürzten Frist von zwei bis drei Monaten auszugehen.

Sprechen Sie gerne einmal mit einem Anwalt für Insolvenzrecht, was bei Verstreichen dieser Fristen im Insolvenzfall aus der Haftungsbeschränkung für den GmbH-Geschäftsführer wird.

Veröffentlichen der Jahresabschlussdaten

Offen- oder hinterlegungspflichtige Gesellschaften, wie z.B. die GmbH und bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, müssen die Unterlagen für die Offenlegung bzw. Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs einreichen, auf das sie sich beziehen. Die Frist ist unabhängig von der Frist zur Einreichung der e-Bilanz beim Finanzamt.

Feststellung und Ergebnisverwendung der Jahresabschlusszahlen

Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft und bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate oder, wenn es sich um eine kleine Gesellschaft handelt (§ 267 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs), bis zum Ablauf der ersten elf Monate des Geschäftsjahrs über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen. Als Nachweis dient das unterschriebene Protokoll der Gesellschafterversammlung.