Wald mit See

Informationen zum grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU an Unternehmen

Bei einer Lieferung in ein anderes EU-Land an einen Unternehmer liegt in der Regel eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Diese ist in Deutschland umsatzsteuerfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Voraussetzungen auf einer Rechnung für eine innergemeinschaftliche Lieferung sind die Angabe:

  • Der gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden (Unternehmer)
  • Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer

Zu beachten ist, dass Sie als Verkäufer die Gültigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden (des anderen Unternehmens) nachweisen müssen. Dies können Sie mit der qualifizierten Abfrage der Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern erreichen. Zur ersten Orientierung können Sie vorher hier eine einfache Anfrage stellen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, ist auf Ihrer Ausgangsrechnung an den Kunden kein Ausweis der Umsatzsteuer erforderlich. Vielmehr muss die Ausgangsrechnung einen Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung enthalten.

Liegt keine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden vor, ist die Lieferung in Deutschland steuerpflichtig und Sie als Händler sind zum Ausweis der Umsatzsteuer auf Ihrer Ausgangsrechnung verpflichtet.