Umsatzsteuerrisiken bei Amazon, Ebay und PayPal

Wenn die Waren mithilfe der bekannten Internetplattformen Amazon, Ebay und Co. verkauft werden und die Ware auch außerhalb von Deutschland angeboten und geliefert wird, ist ein wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, die Umsatzsteuer. Die umsatzsteuerliche Bewertung kann sehr unterschiedlich ausfallen.

Innerhalb Deutschland unterliegt der Verkauf und Versand den deutschen umsatzsteuerlichen Regelungen. Das Risiko umsatzsteuerlich nicht richtig zu bewerten, beginnt mit dem Verkauf und Versand außerhalb von Deutschland. Ab da können andere Dinge, wie Lieferschwelle, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Fiskalvertreter für Sie relevant werden.

1. Besonderheit beim Verkauf der Waren über Amazon 

Amazon bietet eine Reihe von Verkaufsmethoden für Onlinehändler an. Der Händler kann Amazon entweder als reine Verkaufsplattform sehen oder er nutzt noch weitere Leistungen, wie z.B. die Lieferung durch Amazon.

Verkaufsmethode 1:

Sie als Unternehmer betreiben einen Onlinehandel und verkaufen und verschicken ihre Waren auf eigene Rechnung, das heißt Sie nutzen Amazon nur als Verkaufsplattform. (Stichwort Marketplace)

Verkaufsmethode 2:

Ihre auf Amazon angebotene Ware wird durch Amazon verkauft und verschickt.

Diese Verkaufsmethode ist umsatzsteuerlich am einfachsten zu beurteilen. Amazon ist der Käufer Ihrer Ware, sprich als Unternehmer der Leistungsempfänger Ihrer Ware. In der Regel liefern Sie die Ware in ein Warenlager von Amazon innerhalb Deutschlands. Bei der Erstellung der Ausgangsrechnung an Amazon sollten nur die üblichen Voraussetzungen gem. § 14 UStG (Opens internal link in new windowRechnungsangaben) beachtet werden.

Anders sieht es aus, wenn Sie sich für die erste Verkaufsmethode bei Amazon entschieden haben und Ihre Ware außerhalb von Deutschland verkaufen und liefern. Dann gilt das bei Opens internal link in new windowVerkauf und Lieferung in ein anderes EU-Land Geschriebene)

Verkaufsmethode 3:

Bei einem weiteren Verkaufsprinzip von Amazon verkaufen Sie Ihre Ware selbst, lassen aber durch Amazon über ein europäisches Lagernetzwerk von Amazon verschicken. (sog. Pan-EU-FBA)

Da die Warenlager von Amazon z.B. in Polen liegen, wird die Beurteilung der Umsatzsteuerpflicht, des Umsatzsteuerausweises noch komplizierter. Denn im Versandhandel ist bei der Umsatzsteuerbewertung grundsätzlich entscheidend, von wo aus der Händler die Ware versendet.

Außerdem ist diese dritte Verkaufsmethode mit weiteren Registrierungs- und Erklärungspflichten verbunden.  

2. Gebühren von Ebay, Amazon, PayPal

Neben der richtigen Verbuchung der Erlöse auf die richtigen Konten, gerade auch im Zusammenhang mit dem Verkauf und Vertrieb der Ware ins Ausland, ist auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Gebühren von Amazon, PayPal und Ebay zu achten. 

Diese Gebühren sind für Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Diese Gebühren werden vor Auszahlung des jeweiligen Umsatzes grundsätzlich einbehalten. Wird jetzt nur der überwiesene Betrag als Umsatz erfasst und die Gebühren vernachlässigt, wird zu wenig Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. Hier muss der tatsächliche Umsatz als umsatzsteuerpflichtiger Ertrag ausgewiesen werden. Die Gebühr ist zwingend separat zu erfassen, weil Sie für ebay, amazon etc. die Umsatzsteuer in Deutschland schulden. Im gleichen Zeitraum können Sie grundsätzlich die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.